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Norm
Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen
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§ 3 Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen
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Judikatur
§ 3 Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen
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§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 25.08.2005 · idF
BGBl. II Nr. 262/2005
§ 3↗
RIS↗
Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
§ 3.
Mit dieser Verordnung wird die sich aus Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ergebende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung erfüllt.