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Fassungsvergleich zu Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen 1
§ 3neu
in Kraft ab 25.08.2005 · idF BGBl. II Nr. 262/2005 § 3↗RIS↗
Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
§ 3.
Mit dieser Verordnung wird die sich aus Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ergebende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung erfüllt.