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Fassungsvergleich zu Harmonikamacher/Harmonikamacherin-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Harmonikamacher/Harmonikamacherin-Ausbildungsordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. II Nr. 270/2005 § 1↗RIS↗
Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin
§ 1. Der Lehrberuf Harmonikamacher ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.