Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Berufsprofil
1. Technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und anwenden,
2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen,
4. Erforderliche und geeignete Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen und entsorgen,
5. Werkstoffe (Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards be- und verarbeiten,
6. Harmonikateile anfertigen und zusammenbauen,
7. Harmonikas warten, reparieren und restaurieren,
8. Harmonikas stimmen,
9. Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchführen,
10. Behandeln von Oberflächen,
11. Erstellen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe,
12. Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung.