Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Berufsprofil
1. Skizzen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden,
2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen,
4. Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen, lagern und entsorgen,
5. Bearbeiten der Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards,
6. Herstellen von Lehren (Modeln),
7. Herstellen, Einrichten und Aufstellen von Gebinden,
8. Reinigen, Warten und Reparieren von Gebinden,
9. Durchführen der Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle,
10. Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung insbesondere über Gebindeformen in der Kellereiwirtschaft.