Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Berufsprofil
1. Skizzen und Werkzeichnungen anfertigen, technische Unterlagen lesen und anwenden,
2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
3. Durchführen der Arbeitsvorbereitung,
4. Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Stein, Kunststoffe, Modelliermassen) fachgerecht auswählen, überprüfen und lagern,
5. Bearbeiten der Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards,
6. Modelle, Formen und Abdrücke herstellen,
7. Bildhauerisches gestalten der Werkstoffe unter Berücksichtigung von Stilkunde, Proportionslehre und Perspektiven,
8. Behandeln der Oberflächen,
9. Bildhauerarbeiten reparieren, restaurieren und konservieren,
10. Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung.