Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Berufsprofil
1. Technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und anwenden,
2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen,
4. Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen und entsorgen,
5. Werkstoffe (Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards bearbeiten,
6. Holzblasinstrumente und Holzblasinstrumententeile anfertigen und einbauen,
7. Holzblasinstrumente warten, reparieren und restaurieren,
8. Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchführen,
9. Behandeln von Oberflächen,
10. Erstellen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe,
11. Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung.