Änderungen zwischen den Fassungen
Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Eigentümerbezeichnung
§ 2.
Die Eigentümerbezeichnung ist von den Gerichten von Amts wegen auf „Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber“ zu berichtigen.