Rechtstracker.at
Norm
Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
Fassungen
§ 2 Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
BGBl
§ 2 Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
Judikatur
§ 2 Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
§ 2 Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
Fassungsvergleich zu
Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
×
alle §§
§ 2
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Dienstgrade im Auslandseinsatzpräsenzdienst
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 2
neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF
BGBl. II Nr. 309/2005
§ 2↗
RIS↗
§ 2.
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.