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Fassungsvergleich zu 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund××

Änderungen zwischen den Fassungen

14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund 1
§ 1neu
in Kraft ab 15.10.2005 · idF BGBl. I Nr. 110/2005 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.