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Fassungsvergleich zu 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund××

Änderungen zwischen den Fassungen

14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund 1
§ 2neu
in Kraft ab 15.10.2005 · idF BGBl. I Nr. 110/2005 § 2↗RIS↗
§ 2.
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.