Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für diejenigen Urkunden angeordnet, die mit nach dem 31. Oktober 2005 einlangenden Grundbuchsanträgen vorgelegt werden.