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Fassungsvergleich zu Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. II Nr. 479/2005 § 4↗RIS↗
§ 4. Jene Berufsbildpositionen welche vom Lehrbetrieb nicht zu erfüllen sind, sind im Rahmen eines Ausbildungsverbundes durchzuführen.