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Fassungsvergleich zu MLV 2006××

Änderungen zwischen den Fassungen

Munitionslagerverordnung 2006 (MLV 2006) 1
§ 27neu
in Kraft ab 01.02.2006 · idF BGBl. II Nr. 16/2006 § 27↗RIS↗
Sicherheitsüberprüfung
§ 27.
Militärische Munitionslager und deren besondere Einrichtungen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand besonders zu überprüfen.