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Fassungsvergleich zu Rohmilchverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rohmilchverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.03.2006 · idF BGBl. II Nr. 106/2006 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Rohmilch und Rohrahm, die für den unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmt sind sowie damit in Zusammenhang stehende Behandlungs- und Kennzeichnungvorschriften.
Schlagworte
Behandlungsvorschrift