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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Gefährdungsbereiche der Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Gefährdungsbereiche der Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. II Nr. 137/2006 § 1↗RIS↗
§ 1.
Es werden aufgehoben:
1. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Haschendorf,
2. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Pinkafeld,
3. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Siegersdorf und
4. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Untereggendorf.