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Fassungsvergleich zu Arten–Kennzeichnungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arten–Kennzeichnungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 20.04.2006 · idF BGBl. II Nr. 164/2006 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von lebenden Wirbeltieren, soweit eine Verpflichtung zur Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1808/01 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, ABl. Nr. L 250 vom 19.09.2001 S. 1, besteht.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Schlagworte
Tierart