Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8neu
3. Teil
Schlussbestimmungen
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft
§ 8.
Durch diese Verordnung wird Art. 9 Abs. 3 der EU-Verordnung Nr. 725/2004 in österreichisches Recht umgesetzt.