Änderungen zwischen den Fassungen
Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft.