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Fassungsvergleich zu Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2006 · idF BGBl. II Nr. 354/2006 § 1↗RIS↗
Rechtsgrundlage
§ 1.
Gemäß § 49a Arzneimittelgesetz wird ein Abgrenzungsbeirat als beratendes Organ beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet.