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Fassungsvergleich zu ImitatV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mit Lebensmittel verwechselbare Produkte (ImitatV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 27.09.2006 · idF BGBl. II Nr. 365/2006 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden, ABl. Nr. L 192 vom 11. Juli 1987, in österreichisches Recht umgesetzt.