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Fassungsvergleich zu FAMBO 2006××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 (FAMBO 2006) 1
§ 13neu
in Kraft ab 01.11.2006 · idF BGBl. II Nr. 394/2006 § 13↗RIS↗
Einfuhr aus dem EWR
§ 13.
Bei der Einfuhr von Fütterungsarzneimitteln aus einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes muss jeder Sendung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nach dem Muster in Anhang B der Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 092 vom 7. April 1990, S 42) beigefügt sein.