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Fassungsvergleich zu Zugang zum Übergangsgeld××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zugang zum Übergangsgeld 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. II Nr. 408/2006 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Zugang zum Übergangsgeld gemäß § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wird auch Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß § 253a ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen, ermöglicht.