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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007 1
§ 2neu
in Kraft ab 18.11.2006 · idF BGBl. II Nr. 434/2006 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 920 € monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 30,72 €.