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Fassungsvergleich zu WKEV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserkreislauferhebungsverordnung (WKEV) 1
§ 23neu
in Kraft ab 22.12.2006 · idF BGBl. II Nr. 478/2006 § 23↗RIS↗
Ermittlung der Verdunstung
§ 23.
(1) Die potentielle Evaporation von freien Wasseroberflächen ist an den Messstellen mittels einer Verdunstungswanne vom Typ GGI-3000 zu messen. Diese wird im Boden eingegraben, damit die Wassertemperatur von der Erdbodentemperatur mitbestimmt wird.
(2) Die Verdunstungsmessung erfolgt bei eisfreier Wasseroberfläche der Verdunstungswanne um 7.00 Uhr MEZ im Zuge der Niederschlags- und Lufttemperaturmessung.
Schlagworte
Niederschlagsmessung