Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Hochschul-Einstufungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hochschul-Einstufungsverordnung 1
§ 13neu
in Kraft ab 01.10.2007 · idF BGBl. II Nr. 258/2007 § 13↗RIS↗
Einstufung der Studienfächer der Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten
§ 13.
Die nachstehend genannten, nach § 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum, BGBl. Nr. 145/1988 (Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen) verpflichtend vorzusehenden Studienfächer werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
1. Schulrecht .............
. LVG I,
2. Allgemeine Didaktik ......
.. LVG II,
3. Fachdidaktiken ..........
.... LVG I,
4. Erziehung und Schule …
… LVG II.