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Norm
Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
Fassungen
§ 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
BGBl
§ 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
Judikatur
§ 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
§ 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.11.2007 · idF
BGBl. II Nr. 274/2007
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Jänner 1987 über das Munitionslager ZWÖLFAXING, GZ 12.842/25-1.5/87, wird aufgehoben.