Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge
§ 4.
Auf die Einstufung der Studienveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind die §§ 2 und 3 anzuwenden.