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Fassungsvergleich zu Einstufungsverordnung – HAUP××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einstufungsverordnung – HAUP 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.10.2007 · idF BGBl. II Nr. 326/2007 § 4↗RIS↗
Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge
§ 4.
Auf die Einstufung der Studienveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind die §§ 2 und 3 anzuwenden.