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Fassungsvergleich zu Prüfung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern - Vergütungen und Gebühren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Prüfung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern - Vergütungen und Gebühren 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2008 · idF BGBl. II Nr. 397/2007 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetschern nach § 4a SDG, BGBl. II Nr. 484/2001, außer Kraft.