Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Übertragung von Kauf- und Lohnverarbeitungsverträgen
§ 4.
Der Antrag auf Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 245/2001 ist schriftlich bei der AMA unter Beifügung von Nachweisen zu stellen.