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Fassungsvergleich zu Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.04.2008 · idF BGBl. II Nr. 110/2008 § 3↗RIS↗
§ 3.
Das Sitzungsgeld ist vierteljährlich anzuweisen.