Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Schlussbestimmung
§ 6.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Kücken von Hausgeflügel, BGBl. Nr. 580/1995 in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2007, außer Kraft.