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Fassungsvergleich zu EBEV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung (EBEV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2008 · idF BGBl. II Nr. 128/2008 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für Bauentwürfe für den Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen von Eisenbahnen im Sinne des § 1 EisbG.