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Fassungsvergleich zu 26. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

26. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 20.05.2008 · idF BGBl. II Nr. 163/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die entsprechenden, bisher im Österreichischen Arzneibuch enthaltenen Monographien, die durch die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.