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Fassungsvergleich zu Dienstausweise – VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise – VfGH 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 189/2008 § 2↗RIS↗
Dienstausweis
§ 2.
(1) Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität des Inhabers.
(2) Die Funktion des Dienstausweises als Bürgerkarte wird nur über Antrag des Bediensteten aktiviert.