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Fassungsvergleich zu Dienstausweise – VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise – VfGH 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 189/2008 § 3↗RIS↗
§ 3.
Aktiven Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes ist zum Nachweis ihrer dienstlichen Verwendung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Dienstausweis (Anlage) auszustellen, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.