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Fassungsvergleich zu Dienstausweise – VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise – VfGH 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 189/2008 § 5↗RIS↗
Inhalt
§ 5.
Die Dienstausweise sind beidseitig bedruckte Kunststoffkarten in der Größe 5,4 cm x 8,5 cm, die auf der Vorderseite die Merkmale eines Dienstabzeichens tragen.