Änderungen zwischen den Fassungen
§ 14aneu
4a. Abschnitt
Ausbildungsnachweise – Vereinigtes Königreich
§ 14a.
Die §§ 2, 3, 6a, 10b und 10c sowie der 4. Abschnitt gelten auch für im Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands vor dem 1. Jänner 2021 ausgestellte Ausbildungsnachweise.