Änderungen zwischen den Fassungen
§ 14cneu
3a. Abschnitt
Ausbildungsnachweise – Vereinigtes Königreich
§ 14c.
Die §§ 3, 4 und 10a sowie der 3. Abschnitt gelten auch für im Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands vor dem 1. Jänner 2021 ausgestellte Ausbildungsnachweise.