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Fassungsvergleich zu Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister××

Änderungen zwischen den Fassungen

Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 226/2008 § 6↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.