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Fassungsvergleich zu Butterabsatz-Verordnung 2008××

Änderungen zwischen den Fassungen

Butterabsatz-Verordnung 2008 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 229/2008 § 14↗RIS↗
Sanktionen
§ 14.
Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß § 11 nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.