Änderungen zwischen den Fassungen
§ 14neu
Sanktionen
§ 14.
Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß § 11 nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.