Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8neu
Erstattungsbescheid
§ 8.
(1) Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.