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Fassungsvergleich zu Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008××

Änderungen zwischen den Fassungen

Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 231/2008 § 8↗RIS↗
Erstattungsbescheid
§ 8.
(1) Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.