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Fassungsvergleich zu Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende 1
§ 8neu
in Kraft ab 22.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 262/2008 § 8↗RIS↗
§ 8.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form.