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Fassungsvergleich zu Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage××

Änderungen zwischen den Fassungen

Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 286/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft; zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung BGBl. Nr. 119/1990 außer Kraft.