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Fassungsvergleich zu Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008××

Änderungen zwischen den Fassungen

Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 1
§ 4neu
in Kraft ab 28.08.2008 · idF BGBl. II Nr. 299/2008 § 4↗RIS↗
Gewährung der Beihilfe
§ 4.
Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den/die Vertragsnehmer/in entsprechend dem von der AMA aufgelegten Muster einzubringen.