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Fassungsvergleich zu 27. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

27. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 03.09.2008 · idF BGBl. II Nr. 307/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.