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Norm
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
Fassungen
§ 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
BGBl
§ 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
Judikatur
§ 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
§ 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
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Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 15.10.2008 · idF
BGBl. II Nr. 365/2008
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 mit 1,032 festgesetzt.