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Fassungsvergleich zu Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes 1
§ 5neu
in Kraft ab 25.07.2020 · idF BGBl. II Nr. 334/2020 § 5↗RIS↗
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.
(2) Dienstausweise, die aufgrund der Rechtslage vor der Novelle BGBl. II Nr. 334/2020 ausgestellt wurden (Anlage 1), behalten längstens bis 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.