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Fassungsvergleich zu Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz 1
§ 8neu
in Kraft ab 31.10.2008 · idF BGBl. II Nr. 382/2008 § 8↗RIS↗
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
§ 8.
Zur Vermeidung von allenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrungen durch Maßnahmen nach dem IBSG und dem FinStaG sind dem Begünstigten Bedingungen für die Geschäftstätigkeit aufzuerlegen, die geeignet erscheinen, derartigen Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken.