Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
§ 3.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Oktober 2008 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.