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Fassungsvergleich zu EisbBBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) 1
§ 81neu
in Kraft ab 01.10.2014 · idF BGBl. II Nr. 156/2014 § 81↗RIS↗
Dienstantritt und Dienstübergabe
§ 81.
Eisenbahnunternehmen haben für die von ihnen eingesetzten Betriebsbediensteten zu regeln, in welcher Form der Dienstantritt und die Dienstübergabe zu erfolgen haben.